Normen und Pflichten

Die Europäische Produktnorm DIN EN 14604 legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Sie sind für Anwendungen in Haushalten oder für vergleichbare Anwendungen im Wohnbereich vorgesehen.

Die Anwendungsnorm DIN 14676 regelt auf nationaler Ebene, Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Diese Norm gilt für private Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung und richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden und Sachverständigen, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Hauseigentümer und Bewohner.

VdS ist die unabhängige und akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle für Brandschutz und Einbruchdiebstahlschutz. Vom Schutzbeschlag einer Wohnungstür, über die Einbruchmeldeanlage im Unternehmen bis hin zum Rauchwarnmelder in Privathaushalten, Sicherheit betrifft alle, Sicherheit ist messbar und Sicherheit unterliegt strengen produktspezifischen Anforderungen.

Mit dem CE-Zeichen bestätigt der Hersteller die Konformität mit den jeweiligen EG-Richtlinien über das Inverkehrbringen von Produkten innerhalb der Europäischen Union. Mit dem CE-Zeichen sichert der Hersteller/Vertreiber zu, dass sein Produkt allen EG-Richtlinien entspricht, in deren Geltungsbereich dieses Produkt fällt.

Qualitätszeichen „Q“ - Rauchmelder mit „Q“ sind für Langzeiteinsatz besonders geeignet. Seit September 2011 können Rauchmelder zusätzlich zum VdS- oder Kriwan-Logo durch das Qualitätszeichen „Q“ ausgezeichnet werden.

Die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) formuliert in ihrer Richtlinie 14-01 die Anforderungen, die Rauchmelder erfüllen müssen, die sich für einen Langzeiteinsatz von mindestens 10 Jahren eignen und deshalb mit dem „Q“ ausgezeichnet werden können.

Rauchmelder werden gemäß dieser Richtlinie 14-01 ebenfalls durch die beiden anerkannten Zertifizierungsstellen VdS und Kriwan geprüft.

Das Qualitätszeichen „Q“ bietet Verbrauchern Orientierung, die sich für Qualitäts-Rauchmelder interessieren, die 10 Jahre lang ohne Batteriewechsel zuverlässig funktionieren.

Solche Rauchmelder sind auch für Vermieter besonders empfehlenswert, weil sie in einigen Bundesländern laut Landesbauverordnung dazu verpflichtet sind, sicherzustellen, dass die Rauchmelder in den von ihnen vermieteten Häusern und Wohnungen immer funktionsbereit sind.

Qualitätszeichen „Q“- wichtige Leistungsmerkmale:

  • Langlebigkeit des Rauchmelders ist geprüft und für 10 Jahre belegt
  • Falschalarme durch Fremdkörper in der Messkammer sind annähernd ausgeschlossen
  • Messkammer verschmutzt weniger stark
  • Bauteile sind gegen Korrosion für mindestens 10 Jahre geschützt
  • Erhöhte Stabilität ist belegt für den Zeitraum von 10 Jahren
  • Geschützt gegen Strahlung von Elektrogeräten
  • Batterie ist fest eingebaut und hält mindestens 10 Jahre

 

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