Brandschutztüren, -Tore, -Klappen oder Rollläden (Feuerschutzabschlüsse)

Brandschutztüren sind gemäß Definition der DIN 4102-5 u. DIN EN 1634-1 selbstschließende Abschlüsse, die dazu bestimmt sind, im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden oder Decken zu verhindern. Hierbei spielen Brandschutztüren eine enorme Rolle.

Alle Feuerschutztüren werden nach der EN 1634-1 einer Brandprüfung unterzogen und müssen sich bei einer Temperatur von 1.000 Grad Celsius für 30, 60, 90, 120 oder 180 Minuten bewähren. In diesem Zeitraum darf eine bestimmte Grenztemperatur auf der brandabgewandten Seite nicht überschritten werden!

Es dürfen auch keine Flammen durch Türblatt oder Zarge der Brandschutztüren hindurchtreten! Je nach erreichter Zeit werden die Türen als T30-, T60-, T90-, T120 und T180 Türen klassifiziert. (Die Zahl hinter dem T gibt die Dauer in Minuten an, für welche Dauer der Feuerschutzabschluss den Durchtritt des Feuers verhindert und sich noch öffnen lassen muss).

Feuerschutztüren müssen selbstschließend ausgeführt werden, damit sie ein Feuer aufhalten können. Die Selbstschließung der Brandschutztüren wird entweder über Federbänder oder komfortabler über Türschließer realisiert. Sollen die Feuerschutztüren im Normalfall offen stehen, kann der Türschließer mit einer Feststellanlage gekoppelt werden, die dafür  sorgt, dass die Tür im Brandfall automatisch geschlossen wird.

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot über die Prüfung, Wartung sowie Instandhaltung!

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