Rauchmelderpflicht in Schleswig Holstein

Rauchmeldergesetz seit 2004
- Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2010
- Neubauten und Bestandsbauten müssen ausgerüstet werden
- Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
- Die exakte Monatageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676
- Landesbauordnung Schleswig Holstein § 52 Abs. 6