Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

Rauchmeldegesetz ab 01.04.2013

 

  • in Neu-, Um- und Bestandsbauten
  • für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2016
  • Landesbauordnung §49 Abs. 7

 

Geeignete und zugelassene Rauchmelder finden Sie hier!

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