Rauchmelderpflicht in Niedersachsen

Rauchmeldergesetz seit 01.11.2012
- Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure
- Nachrüstpflicht für bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen bis 31. Dezember 2015
- Pressemitteilung CDU Fraktion Niedersachsen vom 20.03.2012