Rauchmelderpflicht in Hamburg:

Rauchmeldergesetz seit 2006
- Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2010
- Neubauten und Bestandsbauten müssen ausgerüstet werden
- Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
- Die exakte Monatageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676
- Landesbauordnung LBO Hamburg § 45 Abs. 6