Rauchmelderpflicht in Thüringen

Rauchmeldergesetz seit 2008
- Nur Neubauten und Umbauten müssen ausgerüstet werden
- Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
- Die exakte Monatageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676
- Landesbauordnung Thüringen § 46 Abs. 4