Rauchmelderpflicht in Thüringen  
Rauchmeldergesetz Hamburg Wappen Hamburg

Rauchmeldergesetz seit 2008

 

  • Nur Neubauten und Umbauten müssen ausgerüstet werden
  • Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
  • Die exakte Monatageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676
  • Landesbauordnung Thüringen § 46 Abs. 4

 

Geeignete und zugelassene Rauchmelder finden Sie hier!

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