Rauchmelderpflicht in Sachen Anhalt

Rauchmeldergesetz seit 2009
- Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2015
- Neubauten und Bestandsbauten müssen ausgerüstet werden
- Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
- Die exakte Monatageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676
- Landesbauordnung Sachsen Anhalt § 47 Abs.4