Rauchmelderpflicht in Sachen Anhalt  
Rauchmeldergesetz Hamburg Wappen Hamburg

Rauchmeldergesetz seit 2009

 

  • Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2015
  • Neubauten und Bestandsbauten müssen ausgerüstet werden
  • Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
  • Die exakte Monatageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676
  • Landesbauordnung Sachsen Anhalt § 47  Abs.4  

 

Geeignete und zugelassene Rauchmelder finden Sie hier!

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