Rauchmelderpflicht im Saarland

Rauchmeldergesetz seit 2004
- Nachrüstpflicht für Bestandsbauten bis zum 31.12.2016.
- Neubauten und Bestandsbauten müssen ausgerüstet werden.
- Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
- Die exakte Monatageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676
- Landesbauordnung Saarland § 46 Abs. 4