Rauchmelderpflicht in Rheinland Pfalz

Rauchmeldergesetz seit 2003
- Nachrüstpflicht bis Juli 2012
- Neubauten und Bestandsbauten müssen ausgerüstet werden
- Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
- Die exakte Monatageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676
- Landesbauordnung Rheinland Pfalz § 44 Abs. 8