Rauchmelderpflicht in Rheinland Pfalz 
Rauchmeldergesetz in Rheinland Pfalz

Rauchmeldergesetz seit 2003

 

  • Nachrüstpflicht bis Juli 2012
  • Neubauten und Bestandsbauten müssen ausgerüstet werden
  • Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
  • Die exakte Monatageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676
  • Landesbauordnung Rheinland Pfalz § 44 Abs. 8 

 

Geeignete und zugelassene Rauchmelder finden Sie hier!

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