Rauchmelderpflicht in Hessen

Rauchmeldergesetz seit 2005
- Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2014
- Neubauten und Bestandsbauten müssen ausgerüstet werden
- Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
- Die exakte Monatageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676
- Landesbauordnung Hessen § 13 Abs. 6