Rauchmelderpflicht in Hessen
Rauchmeldergesetz Hamburg Wappen Hamburg

Rauchmeldergesetz seit 2005

 

  • Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2014
  • Neubauten und Bestandsbauten müssen ausgerüstet werden
  • Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
  • Die exakte Monatageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676
  • Landesbauordnung Hessen § 13 Abs. 6

 

Geeignete und zugelassene Rauchmelder finden Sie hier!

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