Rauchmelderpflicht in Bremen

Rauchmeldergesetz seit 2010
- Übergangsfrist bis 31.12.2015
- Bestandsbauten, Neubauten und Umbauten müssen ausgerüstet werden
- Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
- Die exakte Monatageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676
- Landesbauordnung Bremen § 45