Rauchmelderpflicht in Bremen   
Rauchmeldergesetz Bremen Wappen

Rauchmeldergesetz seit 2010

 

  • Übergangsfrist bis 31.12.2015
  • Bestandsbauten, Neubauten und Umbauten müssen ausgerüstet werden
  • Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
  • Die exakte Monatageorte regelt die deutsche Norn DIN 14676
  • Landesbauordnung Bremen § 45

 

Geeignete und zugelassene Rauchmelder finden Sie hier!

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