Raumelderpflicht in Bayern

Rauchmeldergesetz seit 1.1.2013

 

  • in Wohnungen von Neubauten oder genehmigungspflichtigen Umbauten
  • für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen
  • Nachrüstpflicht für bereits bestehende Wohnungen bis 31. Dezember 2017
  • Bayerische Bauordnung Art. 46 Abs. 4 BayBO

 

Geeignete und zugelassene Rauchmelder finden Sie hier!

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