Raumelderpflicht in Bayern
Rauchmeldergesetz seit 1.1.2013
- in Wohnungen von Neubauten oder genehmigungspflichtigen Umbauten
- für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen
- Nachrüstpflicht für bereits bestehende Wohnungen bis 31. Dezember 2017
- Bayerische Bauordnung Art. 46 Abs. 4 BayBO