Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

Rauchmeldergesetz seit 10.07.2013

 

  • für Neu- und Umbauten seit 10.07.2013
  • für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2014
  • Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Flure, über die Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen führen

 

Verantwortlich:

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Besitzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung

 

Geeignete und zugelassene Rauchmelder finden Sie hier!

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