Anforderung an Wandhydranten!

Beim Einbau von Wandhydranten in Wände müssen die statisch erforderliche Wanddicke und die brandschutztechnische Widerstandsklasse erhalten bleiben. (Siehe Bauordnung + DIN 4102)

Die Schlauchhaspel darf nicht an der Tür des Wandhydranten befestigt werden, der Schlauch muss immer von oben abzurollen sein.Die Rohrleitung zum Ventil darf nicht durch den Innenraum des Wandhydranten geführt werden.

Das Schlauchanschlussventil muss in einer Höhe von 1.400 +/- 200 mm über dem Fertigfußboden installiert werden. Befinden sich Handfeuermelder über dem Schlauchanschlussventil, so ist der Wandhydrant so zu befestigen, dass sich der Melder nach VDE 0833-2 in der vorgenannten Höhe befindet.

Zur Vermeidung von stagnierendem Wasser ist mit geeigneten Mitteln sicher zu stellen, dass das Wasservolumen der Anlage pro Woche um das 1,5-fache erneuert wird.

Der zulässige Betriebsüberdruck am Schlauchanschlussventil darf max. 0,8 MPa betragen.

Die Wandhydranten sind nach erfolgter Montage mit einem Endanstrich in RAL 3000 zu versehen.

An der Innen- und der Außenseite sind die entsprechenden Symbolkennzeichnungen nach BGV A8 / ASR anzubringen.

Nach Abschluss der Montage muss für jede Steigleitung bzw. deren Wandhydranten und zusätzlichen Einbauteilen von einem Sachkundigen nach DIN 14461 eine Abnahmeprüfung (Inbetriebnahme) erfolgen. Deren Ergebnisse sind in einem Prüfbuch festzuhalten, die Wandhydranten sind mit einem Instandhaltungsnachweis zu versehen.

Routineüberprüfungen aller Schlauchhaspeln und Wandhydranten müssen vom Betreiber oder seinem Vertreter in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.

Einmal jährlich muss nach DIN EN 671-3 eine Wartung der Feuerlöscheinrichtungen vorgenommen werden. Diese ist von einer befähigten Person durchzuführen. Deren Ergebnisse sind in einem Prüfbericht festzuhalten, die Wandhydranten sind mit einem entsprechenden Instandhaltungsnachweis zu versehen.

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot über die Prüfung, Wartung sowie Instandhaltung.

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